Vorsorglich regeln: Unverheiratete Paare beim Immobilienkauf absichern

Vorsorglich regeln: Unverheiratete Paare beim Immobilienkauf absichern

Unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Immobilie kaufen, sollten sich für den Notfall absichern und regeln, wer im Todesfall des einen Teils das Erbe erhält. Aus diesem Grund empfiehlt der Verband privater Bauherren (VPB), dass unverheiratete Paare ein Testament oder Erbvertrag aufsetzen, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen. Ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht kann aber auch dazu beitragen, den verbliebenen Partner zu schützen. Allerdings müssen Unverheiratete bei der Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag von nur 20 000 Euro rechnen, während Ehe- oder Lebenspartner einen höheren Freibetrag haben. Um eventuelle Schenkungs- oder Erbschaftsteuern zu vermeiden, empfiehlt es sich daher für unverheiratete Paare, entsprechende Vorsorge zu treffen.Unverheiratete Paare sollten beim Kauf einer Immobilie vorsorglich regeln, wer im Falle des Todes des Partners das Erbe erhalten soll. Der Verband privater Bauherren empfiehlt hierzu den Abschluss eines Testaments oder Erbvertrags sowie die Einräumung eines Wohnungs- oder Nießbrauchsrechts. Allerdings ist hierbei die Erbschaftssteuer zu beachten: Unverheiratete haben hier nur einen Freibetrag von 20 000 Euro zur Verfügung, während Ehe- bzw. Lebenspartner mehr Freibetrag erhalten. Um eventuelle Steuern zu vermeiden, ist daher dringend angeraten, entsprechende Vorsorge zu treffen.

Einwohnerzahlen und Kennzahlen der Stadt

Die Einwohnerzahl der Stadt beträgt aktuell rund 1,2 Millionen Menschen. Die Bevölkerungsdichte liegt bei etwa 3.000 Einwohnern pro Quadratkilometer. Der Anteil an älteren Menschen ist mit 17 Prozent relativ hoch. Die Arbeitslosenquote liegt bei 8,5 Prozent und die durchschnittliche Haushaltsgröße beträgt 2,4 Personen. Der Durchschnittslohn liegt bei etwa 2.500 Euro im Monat und die Kaufkraft pro Kopf beträgt rund 20.000 Euro pro Jahr.
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Bildquelle: Ronnie George


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