Erbschaftssteuer für unverheiratete Paare: Testament oder Nießbrauchsrecht als Lösung

Erbschaftssteuer für unverheiratete Paare: Testament oder Nießbrauchsrecht als Lösung

Unverheiratete Paare, die gemeinsam Wohneigentum kaufen, sollten sich für den Fall eines Todesfalls testamentarisch absichern. Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge und der Anteil des Verstorbenen geht an dessen Angehörige. Um dies zu vermeiden, können Paare sich in Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben einsetzen. Leider ist aber auch hier der Nachteil, dass Unverheiratete nur einen Freibetrag bei der Erbschaftsteuer von 20.000 Euro haben. Eine Alternative bietet es, dem hinterbliebenen Partner im Testament ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht einzuräumen – jedoch müssen Schenkungs- oder Erbschaftsteuern trotzdem gezahlt werden.

Einwohnerzahlen und Kennzahlen der Stadt

Die Stadt hat eine Einwohnerzahl von ca. 1,5 Millionen Menschen. Die Bevölkerungsdichte beträgt 2.400 Einwohner pro Quadratkilometer. Der Anteil an unverheirateten Paaren liegt bei etwa 20 Prozent. Die Arbeitslosenquote ist mit 8,2 Prozent relativ niedrig und die durchschnittliche Haushaltsgröße beträgt 2,4 Personen.
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Bildquelle: Ronnie George


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