Vorsorglich absichern: Unverheiratete beim Erwerb von Wohneigentum berücksichtigen

Vorsorglich absichern: Unverheiratete beim Erwerb von Wohneigentum berücksichtigen

Unverheiratete sollten sich vorsorglich absichern, wenn sie gemeinsam Wohneigentum erwerben. Dafür können sie ein Testament oder Erbvertrag errichten, um den Anteil des anderen Partners an der Immobilie zu übertragen. Aber es besteht auch die Möglichkeit, dem verbleibenden Partner ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht einzuräumen. Ein Nachteil bleibt aber: Unverheiratete haben nur einen geringen Freibetrag bei der Erbschaftsteuer und müssen darüber hinausgehenden Wert des Immobilienteils versteuern. Zudem könnten Angehörige des Verstorbenen trotzdem noch ihren Pflichtteil verlangen.

Einwohnerzahlen und Kennzahlen der Stadt

Die Stadt hat eine Einwohnerzahl von ca. 1,5 Millionen Menschen. Die Bevölkerungsdichte beträgt 3.400 Einwohner pro Quadratkilometer. Der Anteil der unter 18-Jährigen liegt bei 25 Prozent und die Arbeitslosenquote bei 8 Prozent. Der durchschnittliche Haushaltseinkommen beträgt 24.000 Euro pro Jahr und die durchschnittliche Miete liegt bei 790 Euro pro Monat.
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Bildquelle: Ronnie George


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