Unverheiratete Paare: Testamentarisch vorsorgen beim Kauf einer Immobilie

Unverheiratete Paare: Testamentarisch vorsorgen beim Kauf einer Immobilie

Unverheiratete sollten beim Kauf einer Immobilie testamentarisch für den Notfall vorsorgen, um Probleme im Todesfall des Partners zu vermeiden. Denn liegt kein Testament vor, kann der Anteil des Verstorbenen an die Angehörigen übergehen und der verbliebene Partner müsste diese auszahlen. Um das zu vermeiden, sollten sich die Partner gegenseitig als Erben einsetzen oder dem anderen im Testament ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht einräumen. Allerdings ist die Erbschaftssteuer für Unverheiratete niedriger als für Ehe- oder Lebenspartner und es können eventuell trotzdem noch Pflichtteile an die Angehörigen gezahlt werden müssen. Unverheiratete Paare, die gemeinsam Wohneigentum kaufen, sollten daher unbedingt testamentarisch vorsorgen.

Einwohnerzahlen und Kennzahlen der Stadt

Die Einwohnerzahl der Stadt beträgt aktuell etwa 1,2 Millionen. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 3.400 Einwohnern pro Quadratkilometer. Der Anteil an Unverheirateten beträgt rund 25 Prozent. Die Arbeitslosenquote liegt bei 8 Prozent und die durchschnittliche Haushaltsgröße beträgt 2,5 Personen.
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Bildquelle: Ronnie George


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