Vorsorge treffen: Unverheiratete Paare und Wohneigentum

Vorsorge treffen: Unverheiratete Paare und Wohneigentum

Unverheiratete Paare, die gemeinsam Wohneigentum erwerben, sollten sich für den Notfall absichern und Vorsorge treffen. Der Verband privater Bauherren empfiehlt, ein Testament oder Erbvertrag zu erstellen, in dem man sich gegenseitig als Erben einsetzt. Alternativ kann man seinem Partner ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht im Testament einräumen. Allerdings müssen auch hier eventuelle Schenkungs- oder Erbschaftsteuern berücksichtigt werden, da Unverheirateten nur ein deutlich geringerer Freibetrag bei der Erbschaftsteuer zusteht (20 000 Euro). Um das Risiko von Ärger mit den Angehörigen des verstorbenen Partners zu minimieren, ist es also ratsam, bereits vor dem Kauf der Immobilie entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Einwohnerzahlen und Kennzahlen der Stadt

Die Einwohnerzahl der Stadt beträgt aktuell etwa 1,5 Millionen. Die Bevölkerungsdichte liegt bei ca. 3.000 Einwohnern pro Quadratkilometer. Der Anteil an unverheirateten Paaren beträgt rund 20 Prozent. Die Arbeitslosenquote ist mit 6,2 Prozent relativ niedrig und die durchschnittliche Kaufkraft pro Kopf liegt bei ca. 25.000 Euro pro Jahr.
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Bildquelle: Ronnie George


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