Notfallabsicherung für unverheiratete Paare beim Immobilienkauf

Notfallabsicherung für unverheiratete Paare beim Immobilienkauf

Unverheiratete Paare, die eine Immobilie kaufen, sollten sich für den Notfall absichern und in einem Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben einsetzen. So wird der eigene Anteil an der Immobilie an den anderen Partner übertragen. Ein Nießbrauchsrecht des verbliebenen Partners könnte eine weitere Möglichkeit sein, allerdings müssen eventuelle Schenkungs- oder Erbschaftsteuern trotzdem gezahlt werden. Unverheiratete haben zudem im Gegensatz zu Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern nur einen stark begrenzten Freibetrag bei der Erbschaftsteuer.

Einwohnerzahlen und Kennzahlen der Stadt

Die Einwohnerzahl der Stadt beträgt aktuell etwa 1,2 Millionen. Die Bevölkerungsdichte liegt bei ca. 2.000 Einwohnern pro Quadratkilometer. Der Anteil an unverheirateten Paaren ist mit rund 25 Prozent relativ hoch. Die Arbeitslosenquote liegt bei 8 Prozent und die durchschnittliche Kaufkraft pro Kopf beträgt etwa 20.000 Euro pro Jahr.
Dieser Artikel könnte Sie auch interessieren: Exploring the Potential of Hydrogen as an Energy Source for Germany’s Energy Transition.
Bildquelle: Ronnie George


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert