BFH bestätigt: Steuerfreies Weiterreichen von Immobilien per Testament für Ausländer und länger im Ausland lebende Deutsche

BFH bestätigt: Steuerfreies Weiterreichen von Immobilien per Testament für Ausländer und länger im Ausland lebende Deutsche

Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte, dass Deutsche im Ausland eine Immobilie per Testament steuerfrei weiterreichen können. Dank einer Gesetzeslücke müssen Ausländer und länger im Ausland lebende Deutsche die Erbschaftsteuer auf Immobilien in Deutschland nicht bezahlen. Der BFH entschied, dass Häuser und Grundstücke über ein Vermächtnis – etwa durch Festlegung im Testament – nach dem Tod steuerfrei weitergereicht werden können. Es ist jedoch wichtig, dass der Nutznießer die Immobilien nicht vererbt bekommt, sondern als Vermächtnis erhält. Nur so kann die Erbschaftsteuer umgangen werden. Allerdings gelten diese Regelungen nur für Deutsche, die seit mehr als fünf Jahren im Ausland leben. Innerhalb der EU gibt es seit 2015 Ausnahmen: In Ländern wie Polen wird der Bedachte direkt Eigentümer des Grundstücks.

Einwohnerzahlen und Kennzahlen der Stadt

Die Einwohnerzahl der Stadt beträgt aktuell etwa 1,5 Millionen Menschen. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 2.400 Einwohnern pro Quadratkilometer. Der Anteil an Ausländern beträgt ca. 20 Prozent. Die Arbeitslosenquote liegt bei 8,2 Prozent und die durchschnittliche Kaufkraft pro Kopf beträgt 21.000 Euro im Jahr.
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Bildquelle: Hubi .img


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